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Aktuelle Informationen

 
  Handwerkerrechnungen stärker absetzbar  
 
 
 

Mehr Anreiz für Sanierung und Modernisierung:

Ab dem 1.1.2009 verdoppelt sich der Betrag, der für Arbeitsleistungen in Handwerkerrechnungen
steuerlich absetzbar ist.

20 % der Rechnungssumme - bis maximal 1.200 € - können auf die Steuer angerechnet werden.

 

 

   
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