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Mehr Anreiz für Sanierung und Modernisierung:
Ab dem 1.1.2009 verdoppelt sich der Betrag,
der für Arbeitsleistungen in Handwerkerrechnungen
steuerlich absetzbar ist.
20 % der Rechnungssumme - bis maximal 1.200 € - können auf die Steuer angerechnet werden. |